Für ein ganz wichtiges Signal halte ich, dass die Schulleiter der beteiligten Schulen bei der Ingenium-Stiftung, die sich ja ganz speziell mit Demenz befasst, nach Praktikumsstellen für ihre Schüler nachgefragt haben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Thema Demenz als normalen Bestandteil des sozialen Bereichs für die Schüler, und damit auch für die zukünftigen Erwachsenen, einzustufen und damit Hemmungen und Stigmatisierung abzubauen.
Selbstbestimmung und Demenz - (wie) geht das?
Warum sollte man schon heute vorsorgen? „Jeden kann es plötzlich treffen, nicht mehr selbst entscheiden zu können“, eröffnete die Rechtsanwältin Petra Sadjadi Laridjani aus Vechelde ihren Vortrag am 25. Juni im Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln. „Selbst ihre nächsten Angehörigen oder Ehepartner können und dürfen nicht für Sie entscheiden“, führte sie in aller Deutlichkeit aus und verwies darauf, dass nur rechtzeitige Vorsorge eine Selbstbestimmung ermögliche und eine Vorsorgevollmacht eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht entbehrlich mache.
Sie erläuterte die Aufgabenbereiche, die durch eine Vorsorgevollmacht geregelt werden sollten und empfahl die Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Aus ihrer langjährigen anwaltlichen Erfahrung beschrieb sie dann auch die Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt. Z. B. akzeptieren Banken die üblichen Vorsorgevollmachten nicht, sondern setzen bankeigene Vollmachten voraus oder erkennen eine notariell beglaubigte Vollmacht an, die auch für Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten notwendig sei.
Im weiteren Verlauf des Vortrags ging die Referentin dann auf das Thema Patientenverfügung ein. Diese sollte unbedingt konkrete Aussagen enthalten über die gewünschten Maßnahmen, die angewendet werden dürfen bzw. sollen, wenn wir als Patient nicht mehr in der Lage sind, uns selber zu äußern. Einfache Formulare zum Ankreuzen erfüllen diese Voraussetzung nur ungenügend, da sie zu allgemein abgefasst sind. Sie empfahl, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu erarbeiten und in der Patientenakte und auch beim Amtsgericht zu hinterlegen.
„Mit der Patientenverfügung regeln Sie, was im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit gemacht werden soll und mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer für Sie handeln darf, und das so rechtzeitig, dass im Falle eines plötzlichen Eintritt des Ernstfalles nach Ihren Wünschen gehandelt und alles geregelt wird“, fasste die Rechtsanwältin zusammen. Damit kann auch für den Fall einer demenziellen Erkrankung in Alter schon zum jetzigen Zeitpunkt von jedem selber festgeschrieben werden, welche Behandlung und Betreuung gewünscht wird, so dass auch dann ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden kann.
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